Schülerrichter:innen am Pater-Rupert-Mayer Gymnasium treten Ihren Dienst an

 

Das Projekt „Local Voices“ oder auch „Munich Teen-Court“ genannt, gibt Schüler:innen aus München und Umgebung die Möglichkeit, sich ehrenamtlich als Schülerrichter:innen zu betätigen. Es handelt sich dabei um ein Kooperationsprojekt zwischen der Staatsanwaltschaft München I und der „Brücke München“, die sich um die Organisation von Sozialstunden von straffällig gewordenen Jugendlichen in München kümmert, die Erfüllung der verhängten Sanktionen kontrolliert und Rückmeldung an das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft gibt.

Hinter dem Project „Munich Teen Court“ steht die Idee, dass die Beschuldigten durch missbilligende Reaktionen von Gleichaltrigen auf Augenhöhe nachhaltiger zur Einsicht bezüglich ihres Fehlverhaltens kommen als durch ein herkömmliches Jugendstrafverfahren.

Im Zuge des normalen Verfahrens schlägt die Staatsanwaltschaft einem Beschuldigten vor, freiwillig teilzunehmen und achtet gleichzeitig auf den rechtlichen Rahmen. Voraussetzung ist, dass die jugendlichen Ersttäter:innen ihre Tat gestanden haben, der Sachverhalt vollständig geklärt ist und sie und ihre gesetzlichen Vertreter sich mit einer Verhandlung vor dem „Munich Teen Court“ einverstanden erklären. 

Verhandelt werden dabei jugendtypische Straftaten wie Ladendiebstähle, Sachbeschädigungen, Beleidigungen oder auch Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die jugendlichen Ersttäter:innen müssen sich dabei vor drei Schülerrichter:innen verantworten. Diese sprechen dann, begleitet von einer/einem Sozialpädagog:in der Brücke München mit dem Straftäter über die Tat. Dann wird eine erzieherische Maßnahme vereinbart. Jugendliche Straftäter sollen damit ihrem Alter entsprechend behandelt werden und die Konsequenzen ihres Fehlverhaltens tragen. Oft wirke der Spiegel der Altersgenossen besser als der erhobene Zeigefinger eines Erwachsenen, erklären Mitarbeiter der „Brücke München“. Konventionelle Sanktionen, wie das Säubern öffentlicher Plätze, aber auch kreative Maßnahmen, wie das Erstellen eines Podcast zur Reflexion der Tat können wirkungsvoll sein. Das Ergebnis berücksichtigt die Staatsanwaltschaft dann bei ihrer abschließenden Entscheidung. Bei erfolgreichem Abschluss der Maßnahmen erfolgt die Einstellung des Verfahrens.

Der „Munich Teen Court“ selbst ist im Sinne des Prozessrechts kein Jugendgericht. Er besitzt weder gerichtliche noch staatsanwaltschaftliche Kompetenzen. Allerdings ist er, so die Erfahrungen, im Verbund mit den Justizbehörden ein wirksames Mittel, junge Menschen auf Augenhöhe wieder auf die richtige Lebensbahn zu führen und bietet unseren Schülerrichter:innen gleichzeitig die Chance, sich ehrenamtlich für das Wohl der Gemeinschaft einzusetzen und zu einem friedlichen Miteinander beizutragen.

 

Im Herbst 2022 wurden 10 Schüler:innen aus den Jahrgangsstufen 9 bis 11 des Pater-Rupert-Mayer Gymnasiums zu ehrenamtlichen Schülerrichter:innen der Stadt München ernannt und haben nach einem mehrtägigen Workshop ihre Tätigkeit aufgenommen. Wir wünschen ihnen dabei viel Erfolg und sind gespannt auf ihre Erfahrungsberichte.

Carina Reitner